letzte Änderung vom 12. Oktober 2025 von Karsten Kreißler
Pressemitteilung
Pinneberg, 12. Oktober 2025 – Die Wählergemeinschaft Buntes Pinneberg setzt sich mit einem Änderungsantrag zur Hauptsatzung der Stadt Pinneberg für eine Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung ein. Anlass ist der aktuelle Vorschlag der Verwaltung, die Pflicht zur jährlichen Einwohnerversammlung in eine Kann-Regelung umzuwandeln. „Das wäre ein klarer Rückschritt“, erklärt Sandra Holm, Fraktionsvorsitzende der Wählergemeinschaft Buntes Pinneberg. „Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen das Vertrauen in die Politik verlieren, sollten wir die Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung ausbauen – nicht reduzieren.“
Einwohnerversammlungen sollen planbar, offen und themenbezogen bleiben
Mit dem Änderungsantrag schlägt die Wählergemeinschaft vor, dass die Ratsversammlung jedes Jahr im ersten Quartal entscheidet, ob und zu welchem Thema eine Einwohnerversammlung stattfinden soll. So bleibt das Format verbindlich, gleichzeitig aber flexibel und thematisch aktuell. Darüber hinaus fordert die Fraktion ein neues Vorschlagswesen auf der städtischen Homepage: Pinnebergerinnen und Pinneberger sollen dort ganzjährig Themenideen für die nächste Einwohnerversammlung einreichen können. Die zehn am häufigsten genannten Vorschläge sollen anschließend als Grundlage für die jährliche Entscheidung der Ratsversammlung dienen. „Damit holen wir die Menschen dort ab, wo sie sind – und geben ihnen die Möglichkeit, Themen direkt einzubringen, die sie wirklich bewegen“, ergänzt Karsten Kreissler. „Das wäre gelebte Demokratie auf kommunaler Ebene – transparent, nachvollziehbar und bürgernah.“
Bürgerbeteiligung darf kein Lippenbekenntnis bleiben
Die Wählergemeinschaft sieht ihren Antrag als konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der städtischen Demokratie. „Wir verstehen uns als Stimme der Bürgerinnen und Bürger“, betont Sandra Holm. „Wenn Pinneberg eine lebendige, offene Stadt bleiben soll, dann müssen wir auch die Beteiligungsrechte ernst nehmen und weiterentwickeln.“
Hintergrund
Laut aktueller Hauptsatzung ist die Bürgervorsteherin verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung einzuberufen. Der neue Verwaltungsvorschlag sieht lediglich eine Kann-Regelung vor. Die Wählergemeinschaft Buntes Pinneberg möchte mit ihrem Änderungsantrag sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger weiterhin regelmäßig und verbindlich in wichtige städtische Themen eingebunden werden.
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